In der Regel muss die Wallbox beim regionalen
Netzbetreiber angemeldet werden.
Ab einer bestimmten Leistung ist auch eine
Genehmigung erforderlich (über 11 kW).
Anmeldeformulare und Informationen zur Vorgehensweise sind bei den örtlichen Stadtwerken und Energieversorgern erhältlich:
Auch wir informieren Sie gerne umfassend und führen den ggfs. notwendigen E-Check im Vorfeld der Installation durch.
Mit Verabschiedung des neuen Wohnungseigentums-modernisierungsgesetzes muss der Einbau einer Ladestation von den Miteigentümern künftig grundsätzlich gestattet werden.
(Foto: ABL)
Anmeldeformulare und Informationen zur Vorgehensweise sind bei den örtlichen Stadtwerken und Energieversorgern erhältlich:
Auch wir informieren Sie gerne umfassend und führen den ggfs. notwendigen E-Check im Vorfeld der Installation durch.
Mit Verabschiedung des neuen Wohnungseigentums-modernisierungsgesetzes muss der Einbau einer Ladestation von den Miteigentümern künftig grundsätzlich gestattet werden.
(Foto: ABL)