Förderprogramm Ladestationen
Regional und überregional
Kunden der Stadtwerke Karlsruhe aus Industrie, Mittelstand und Wohnungswirtschaft
Nicht beschränkt
Förderantrag spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme
der Ladestation
Bis zu 340 EUR (netto)
Bonus Ladestation
Regional (Versorgungsgebiet Netze BW)
Stromkunden im Versorgungsgebiet von Netze BW
Nicht beschränkt
Anmeldung einer Ladestation und Einrichtung eines zweiten
Zählers, der Netze BW separaten Zugriff ermöglicht.
Maximal 2 Ladestationen pro
Antragsteller/Objekt
Förderantrag spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Ladestation
LINOx BW
Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen
in
Baden- Württemberg
Regional: Kommunen + Städte mit hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg, beispielsweise Heilbronn, Heidelberg, Walzbachtal
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen sowie Wohnungseigentums-Gemeinschaften
Bis 30.09.2022
Förderquoten je nach Art des Antragstellers von 40%, 50%, 60% oder 100%
Charge@BW
Baden-Württemberg
Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Nicht beschränkt
Die Infrastruktur muss mindestens 3 Jahre betrieben werden. Maximal werden 500 Ladepunkte gefördert
Bis zu 2.500 EUR pro Ladepunkt
Zahlreiche weitere Förderprogramme des Ministeriums hier.
BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge
Abwicklung über Landeskreditbank
Baden-Württemberg
Nicht beschränkt
Das Fahrzeug muss für mind. 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein.
Bis zu 1.000 EUR pro Fahrzeug
Zahlreiche weitere Förderprogramme des Ministeriums hier.
Förderprogramm „Zuschuss 430“
Bundesweit
Private Eigentümer von Wohnraum
Nicht beschränkt
Mitfinanzierung
von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Zusammenhang mit der Sanierung zum
KfW-Effizienzhaus oder der Umsetzung von Einzelmaßnahmen
Einbindung eines Experten für Energieeffizienz ist erforderlich
Zuschüsse zwischen 20 und 40 % der förderfähigen Kosten